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AGB

I. Geltungsbereich

Sämtliche unserer Leistungen erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

II. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zu Stande, wenn ein schriftlicher oder vorab mündlicher Auftrag des Kunden von uns angenommen wird. Zur Bestätigung des angenommenen Auftrages erfolgt eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder SMS an den Kunden.

Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail.

III. Preise und Zahlung

Die im Beratungsgespräch vereinbarten Preise sind Endpreise einschl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von zurzeit 19 %.

Ändern sich nach dem erfolgten Auftrag unsere Kostenfaktoren unvorhersehbar oder ändert sich nach Auftragsvergabe der Satz der gesetzlichen Umsatzsteuer, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung zu fordern, wenn der Termin zur Tätowierung mehr als vier Monate nach Auftragserteilung stattfinden soll.

Die im Auftrag angegebene Anzahlung dient als Sicherheit für den Tätowierer bei kurzfristigen Terminabsagen. Die Anzahlung ist in Bar oder per Banküberweisung zu  entrichten.

Die Anzahlung wird nach vollendung der letzten vereinbarten Sitzung verrechnet. Wünscht der Kunde eine vorzeitige Verrechnungder Anzahlung, so muss bei Vereinbarung eines neuen Termins eine neue Anzahlung gezahlt werden.

Bei einer Terminverschiebung durch den Kunden bis zehn Werktage vor dem vereinbarten Termin wird die Anzahlung bei dem Ersatztermin verrechnet. Wenn der Termin durch den Kunden später als zehn Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder verschoben wird oder wenn der Termin durch uns nicht wahrgenommen wird, weil Ausschlussgründe vorliegen (siehe unten unter IV.), findet eine Anrechnung nicht statt, auch wenn die Tätowierung selbst noch gestochen wird.

Der vereinbarte Preis für die am vereinbarten Termin zu verrichtende Arbeit ist am jeweiligen Termin der Tätowierung vollständig (ggf. unter Anrechnung gemäß III.4) bar zu entrichten. Ratenzahlungen sind nicht zulässig.

IV. Ausschlussgründe

In folgenden Fällen führen wir keine Tätowierungen durch: 

  • Der Kunde ist zum Zeitpunkt des Termins noch keine 18 Jahre alt.

  • Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin Alkohol zu sich genommen.

  • Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin Drogen genommen.

  • Der Kunde hat Betäubungssalbe auf der zu tätowierenden Stelle aufgetragen.

  • Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin Antibiotika genommen.

  • Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin andere Medikamente eingenommen, die die Blutgerinnung oder dieWundheilung beeinflussen.

  • Der Kunde leidet zum Zeitpunkt des Termins unter akuten Infektions- oder Viruskrankheiten.

  • Die Kundin ist schwanger oder stillt.

  • Der Kunde leidet unter Wundheilungsstörungen, Blutgerinnungsstörungen, Allergien, Asthma, Diabetes, Epilepsie, HIV oder Hepatitis.

In den Fällen der Ziffer IV.1. wird der Termin durch uns nicht wahrgenommen. In den Fällen der Ziffer IV.1. e)-i) ist der Kunde verpflichtet, uns zu informieren, sobald er Kenntnis von der jeweiligen Krankheit, der Notwendigkeit, Medikamente zu nehmen, bzw. der Schwangerschaft hat. Sagt der Kunde den Termin unverzüglich nach Kenntnis unter Vorlage eines ärztlichen Attests, das den jeweiligen Ausschlussgrund nachweist, ab und kommt innerhalb von zwölf Monaten ein Ersatztermin zustande, so gilt diese Terminverschiebung als rechtzeitig im Sinne der Ziffer III.5.

Der Kunde ist verpflichtet, am jeweiligen Termin eine Einverständniserklärung bzgl. der Vornahme einer Tätowierung auszufüllen, in der er bestätigt, dass keiner der Ausschlussgründe der Ziffer IV.1 vorliegt. Zum Nachweis seiner Volljährigkeit gemäß Ziffer IV.1.a) ist der Kunde verpflichtet, zum Termin einen gültigen Reisepass oder Ausweis vorzulegen. Der Kunde ist verpflichtet, die Einverständniserklärung wahrheitsgemäß auszufüllen.

V. Haftung

Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Abschnittes V. eingeschränkt.

Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Soweit wir gemäß Abschnitt V.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen.

Wir haften nicht für Komplikationen, die sich daraus ergeben, dass Ausschlussgründe nach Ziffer IV.1. vorgelegen haben und der Kunde uns darüber nicht in Kenntnis gesetzt hat.

Wir haften ebenfalls nicht für Komplikationen, die sich daraus ergeben, dass der Kunde unsere Pflegehinweise nicht befolgt hat.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Die Einschränkungen dieses Abschnittes V. gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

VI. Sonstiges, Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Klosterlausnitz, sofern nichts anderes bestimmt ist.

Vertragliche Beziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.

Ansprüche gegen uns kann der Kunde nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.

Zu den Arbeitsbereichen haben nur der Kunde und der Tätowierer Zutritt. Dritten kann die Anwesenheit nicht gestattet werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

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